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Lohn und Zulagen

Sämtliche Stellen in der Kantonalen Verwaltung Thurgau wurden im Rahmen einer Funktionsbewertung bewertet und in Lohnklassen eingereiht. Die Verwaltung des Kantons Thurgau kennt 27 Lohnklassen. Eine einzelne Lohnklasse erstreckt sich über eine Bandbreite.

Einstiegslohn

Bei der Anstellung einer neuen Mitarbeiterin oder eines neuen Mitarbeiters werden berufliche Erfahrung, Ausbildung, besondere Kenntnisse, Alter usw. für die Lohnfestlegung berücksichtigt.

Generelle Lohnanpassungen

Die Kantonale Verwaltung Thurgau strebt grundsätzlich die Kaufkrafterhaltung an. Wenn die allgemeine Lohnentwicklung, die Finanzlage des Kantons oder gesamtwirtschaftliche Interessen dies erfordern, kann der Regierungsrat jedoch von diesem Grundsatz abweichen.

Leistungsorientierte Lohnanpassungen

Die individuelle Lohnentwicklung bei der Kantonalen Verwaltung Thurgau ist leistungsabhängig. Jährlich steht für individuelle, leistungsbezogene Lohnanpassungen bis zu einem Prozent der Lohnsumme zur Verfügung.

Leistungsprämien

Einmalige ausserordentliche Leistungen einer Einzelperson aber auch von Teams können mit einer Leistungsprämie honoriert werden.

13. Monatslohn

Der 13. Monatslohn wird mit dem November Lohn ausbezahlt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Laufe des Jahres ein- und austreten, haben einen anteilsmässigen Anspruch auf den 13. Monatslohn.

Darüber hinaus fördert die Kantonale Verwaltung Thurgau Familien und Lernende mit zusätzlichen Zulagen.

Kinder- und Ausbildungszulage

Für alle noch nicht 16 Jahre alten Kinder  erhalten erwerbstätige Eltern eine Kinderzulage von Fr. 200.-- pro Monat. Für in der Schweiz wohnhafte Jugendliche, die eine Ausbildung absolvieren, wird danach längstens bis zum 25. Altersjahr eine Ausbildungszulage von Fr. 280.-- pro Monat ausbezahlt.

Familienzulage

Zusätzlich kennt die Kantonale Verwaltung eine Familienzulage von Fr. 225.-- pro Monat. Anspruch darauf haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche Anspruch auf eine Kinder- oder Ausbildungszulage haben.

Teilzeitbeschäftigte

Bei Teilzeitbeschäftigten wird die Familienzulage entsprechend ihres Beschäftigungsgrads ausbezahlt. Alleinerziehende erhalten unter gewissen Voraussetzungen die volle Zulage.

Auch bei Teilzeitarbeit besteht in der Regel ein Anspruch auf die vollen Kinder- und Ausbildungszulagen.