Arbeitszeit und Ferien
Die Arbeitszeit der Kantonalen Verwaltung beruht auf der 42-Stunden-Woche. Die Ausgestaltung der Arbeitszeit wird in erster Linie nach den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden ausgerichtet, aber auch nach jenen des Betriebes und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es soll flexibel auf den Arbeitsanfall reagiert werden können.
Jahresarbeitszeit
In der Regel gilt die Jahresarbeitszeit. Sofern aus betrieblichen Gründen erforderlich, können die Leiterinnen und Leiter der Departemente, der Staatskanzlei, der Ämter, Betriebe und Gerichte auch andere Arbeitszeitmodelle, wie z.B. die Wochenarbeitszeit wählen.
Brückentage zwischen Weihnachten und Neujahr
Effektiv werden 42.5 Stunden pro Woche gearbeitet. Eine halbe Stunde pro Woche gilt als Vorholzeit für die Brückentage zwischen Weihnachten und Neujahr.
Persönliche Arbeitszeit
Die persönliche Arbeitszeit können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - immer mit Rücksicht auf die betrieblichen Verhältnisse - täglich frei bestimmen. Folgende Grundsätze (ausgehend von einem vollen Pensum) müssen jedoch beachtet werden:
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Die Arbeitszeit ist auf fünf Arbeitstage zu verteilen, wobei Samstag und Sonntag grundsätzlich arbeitsfrei sind.
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Die Zeit zwischen 6.30 und 19 Uhr gilt als Tagesrahmen, innerhalb dessen die Arbeitsleistung zu erbringen ist.
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Ämter und Betriebe müssen von Montag bis Freitag, von 8 bis 11.30 Uhr sowie von 13.30 bis 17 Uhr erreichbar sein.
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Spätestens nach sechsstündiger Tätigkeit ist eine Pause von mindestens 30 Minuten einzulegen. Diese gilt nicht als Arbeitszeit.
Ferienanspruch
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kantonalen Verwaltung Thurgau können zwischen 25 und 30 Tage pro Jahr auftanken und sich erholen. Der Ferienanspruch richtet sich nach dem Alter und der Anzahl der Dienstjahre.
während der Erstausbildung (bis max. 25 J.) |
bis 20 J. | 21 - 49 J. | 50 - 59 J. | ab 60 J. |
30 Arbeitstage |
27 Arbeitstage | 25 Arbeitstage | 27 Arbeitstage | 30 Arbeitstage |
Dienstaltersgeschenk
Nach zehn Anstellungsjahren beim Kanton und danach alle fünf Jahre erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons ein Dienstaltersgeschenk. Speziell honoriert wird dabei das 25-Jahr-Jubiläum.
Das Dienstaltersgeschenk wird in Form von zusätzlichem Urlaub bzw. einer Kombination von Urlaubstagen und einem Anteil Monatslohn bezogen.