Unser Anstellungsverhältnis
Eine Anstellung bei der Kantonalen Verwaltung Thurgau untersteht dem öffentlichen Recht. Sie basiert auf einer eigenen Rechtsgrundlage.
Verordnung des Regierungsrates zur Besoldungsverordnung
Bei einer Anstellung erhalten Sie keinen Arbeitsvertrag. Das Anstellungsverhältnis wird mit einem Anstellungsentscheid begründet.