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Unser Anstellungsverhältnis

Eine Anstellung bei der Kantonalen Verwaltung Thurgau untersteht dem öffentlichen Recht. Sie basiert auf einer eigenen Rechtsgrundlage.

Rechtstellungsverordnung

Besoldungsverordnung

Verordnung des Regierungsrates zur Besoldungsverordnung

Bei einer Anstellung erhalten Sie keinen Arbeitsvertrag. Das Anstellungsverhältnis wird mit einem Anstellungsentscheid begründet.