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Besondere Ereignisse

Egal, was kommt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kantonalen Verwaltung Thurgau können auf uns zählen.

Schwangerschaft und Mutterschaft

Wird eine Mitarbeiterin schwanger, hat sie Anspruch auf 16 Wochen bezahlten Urlaub, den sie in der Regel zwei Wochen vor dem ärztlich berechneten Geburtstermin antreten muss. Die Höhe der Besoldung während des Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaubes richtet sich nach dem Beschäftigungsgrad vor der Niederkunft.

Militärdienst/Zivildienst

Während des obligatorischen Militärdienstes (auch Zivildienst, Zivilschutzdienst und Militärischer Frauendienst) richtet die Kantonale Verwaltung Thurgau in der Regel den vollen Lohn aus.

Krankheit und Unfall

Wird eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles arbeitsunfähig, zahlt der Kanton den Lohn während maximal zwei Jahren weiter, im ersten Jahr auf der Höhe des bisherigen Lohns, im zweiten Jahr reduzieren sich die Leistungen auf 80 Prozent des bisherigen Lohnes. Die Pensionskassenbeiträge bleiben unverändert. Dies verhindert Kürzungen bei der späteren Altersrente.

Case Management

Das betriebliche Case Management begleitet erkrankte und verunfallte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Genesungsprozess.  Zentrale Aufgabe ist die Koordination aller beteiligten Personen und Stellen (betroffene/r Arbeitnehmer/in, Arbeitgeber, Ärzte, Angehörige, Versicherungen) mit dem Ziel, eine optimale Lösung für die betroffene Person und den Arbeitgeber zu finden.